Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Mehr Flexibilität für pflegende Angehörige ab 2025

 

Sie unterstützen liebevoll Angehörige zuhause? Dann ist das neue Entlastungsbudget ab 1. Juli 2025 für Sie interessant – mit mehr Gestaltungsspielraum, weniger Bürokratie und finanzieller Unterstützung über den bisherigen Rahmen hinaus.

🌟 Was Sie jetzt wissen müssen:

  • Ab Juli 2025 steht pro Jahr ein gemeinsames Budget von 3.539 € zur Verfügung – unabhängig vom Pflegegrad (ab Pflegegrad 2), flexibel nutzbar für Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege

  • Für junge Menschen unter 25 mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt das neue Budget bereits ab 01.01.2024 mit 3.386 € 

  • Damit entfallen die bisherigen getrennten Beträge für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege – was bisher kompliziert war, ist jetzt einfach und flexibel zugänglich.

Warum ist das ein Gewinn?

  • Keine strikte Aufteilung mehr: Das Budget kann je nach Bedarf für stationäre Kurzzeitpflege oder häusliche Vertretung genutzt werden.

  • Maximale Nutzung: Wer bisher Kurzeitpflege und Verhinderungspflege kombiniert hat, profitierte von bis zu 2.491 € pro Jahr – jetzt gibt es eindeutig mehr Spielraum mit 3.539 € 

  • Klare Bedingungen: Anspruch ab Pflegegrad 2, Pflege muss überwiegend zuhause stattfinden, Pflegeperson muss eingetragen sein. Auch Verwandte oder Nachbarn können offiziell als Ersatzpflegeperson eingesetzt werden – bis zu einem angemessenen Stundenlohn (ca. 5–25 €) und konkreten Mehrkosten 

Was bleibt beim Entlastungsbetrag?

  • Zusätzlich zum Entlastungsbudget bleibt der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € bestehen – für niedrigschwellige Betreuungsangebote, Haushaltshilfe, Begleitung im Alltag u. v. m. 

  • Sie können überzählige Beträge bis zum 30. Juni des Folgejahres rückwirkend nutzen – so entsteht kein Verlust, auch wenn Sie zwischendurch keine Leistungen gebraucht haben 


📋 Schnellüberblick – so funktioniert das Entlastungsbudget:

MerkmalWert
Budgethöhe3.539 €/Jahr ab 01.07.2025 (Pflegegrad 2–5), zuvor 3.386 €/Jahr für unter‑25-Jährige mit PG 4/5
VerwendungKurzzeitpflege & Verhinderungspflege – flexibel kombinierbar
AnspruchsvoraussetzungPflegegrad 2–5, Pflege zuhause, eingetragene Pflegeperson
Entlastungsbetrag zusätzlich131 €/Monat für Alltagshilfe, Betreuung, Haushalt
Übertragung nicht genutzter MittelBis 30. Juni Folgejahr möglich

✅ Ihr nächster Schritt mit APD Münster:

Bei APD Münster helfen wir Ihnen gern:

  • Individuelle Beratung zu Pflegegrad, Ansprüchen & Finanzierung

  • Unterstützung bei der Planung und Beantragung von Kurzzeit‑ oder Verhinderungspflege

  • Verbindung zu Dienstleistern – ob ambulante Pflegedienste oder private Betreuung

Nutzen Sie Ihre Ansprüche voll aus – wir unterstützen Sie kompetent und persönlich