Mehr Flexibilität für pflegende Angehörige ab 2025
Sie unterstützen liebevoll Angehörige zuhause? Dann ist das neue Entlastungsbudget ab 1. Juli 2025 für Sie interessant – mit mehr Gestaltungsspielraum, weniger Bürokratie und finanzieller Unterstützung über den bisherigen Rahmen hinaus.
Was Sie jetzt wissen müssen:
Ab Juli 2025 steht pro Jahr ein gemeinsames Budget von 3.539 € zur Verfügung – unabhängig vom Pflegegrad (ab Pflegegrad 2), flexibel nutzbar für Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege
Für junge Menschen unter 25 mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt das neue Budget bereits ab 01.01.2024 mit 3.386 €
Damit entfallen die bisherigen getrennten Beträge für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege – was bisher kompliziert war, ist jetzt einfach und flexibel zugänglich.
Warum ist das ein Gewinn?
Keine strikte Aufteilung mehr: Das Budget kann je nach Bedarf für stationäre Kurzzeitpflege oder häusliche Vertretung genutzt werden.
Maximale Nutzung: Wer bisher Kurzeitpflege und Verhinderungspflege kombiniert hat, profitierte von bis zu 2.491 € pro Jahr – jetzt gibt es eindeutig mehr Spielraum mit 3.539 €
Klare Bedingungen: Anspruch ab Pflegegrad 2, Pflege muss überwiegend zuhause stattfinden, Pflegeperson muss eingetragen sein. Auch Verwandte oder Nachbarn können offiziell als Ersatzpflegeperson eingesetzt werden – bis zu einem angemessenen Stundenlohn (ca. 5–25 €) und konkreten Mehrkosten
Was bleibt beim Entlastungsbetrag?
Zusätzlich zum Entlastungsbudget bleibt der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € bestehen – für niedrigschwellige Betreuungsangebote, Haushaltshilfe, Begleitung im Alltag u. v. m.
Sie können überzählige Beträge bis zum 30. Juni des Folgejahres rückwirkend nutzen – so entsteht kein Verlust, auch wenn Sie zwischendurch keine Leistungen gebraucht haben
Schnellüberblick – so funktioniert das Entlastungsbudget:
Merkmal | Wert |
---|---|
Budgethöhe | 3.539 €/Jahr ab 01.07.2025 (Pflegegrad 2–5), zuvor 3.386 €/Jahr für unter‑25-Jährige mit PG 4/5 |
Verwendung | Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege – flexibel kombinierbar |
Anspruchsvoraussetzung | Pflegegrad 2–5, Pflege zuhause, eingetragene Pflegeperson |
Entlastungsbetrag zusätzlich | 131 €/Monat für Alltagshilfe, Betreuung, Haushalt |
Übertragung nicht genutzter Mittel | Bis 30. Juni Folgejahr möglich |
Ihr nächster Schritt mit APD Münster:
Bei APD Münster helfen wir Ihnen gern:
Individuelle Beratung zu Pflegegrad, Ansprüchen & Finanzierung
Unterstützung bei der Planung und Beantragung von Kurzzeit‑ oder Verhinderungspflege
Verbindung zu Dienstleistern – ob ambulante Pflegedienste oder private Betreuung
Nutzen Sie Ihre Ansprüche voll aus – wir unterstützen Sie kompetent und persönlich